Allgemeine Bedingungen: Dienstleistungen

  1. Die allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungsaufträge (im Folgenden “Bedingungen” genannt) sind für den Kunden verbindlich. Im Falle von Widerspruch zwischen den einzelnen Klauseln gelten die vom Kunden als Bestätigung einzeln unterzeichneten.
  2. Durch die Annahme der vorliegenden allgemeinen Bedingungen willigt der Kunde ein, von der Jobson Italia srl das in den einzelnen Aufträgen vorgesehene technisch und mechanisch qualifizierte Personal für Reparaturarbeiten jeder Art sowie für Wartungsmaßnahmen der Ausrüstung und/oder Ausstattung des Kunden vermittelt zu bekommen.
  3. Auftrag: Der Auftrag und/oder die Bestellung gelten dann als angenommen, wenn diese vom Kunden unterschrieben bei Jobson Italia srl eingeht. Nach dem Eingang des Auftrags und/oder der Bestellung können diese nur dann annulliert werden, falls die Zustimmung der Jobson Italia srl vorliegt.
  4. Subauftrag: Sollte es die Art und Weise der der Firma Jobson Italia srl anvertrauten Tätigkeit erforderlich machen, zusätzliches Jobson-externes Fachpersonal zu vermitteln, so erteilt der Kunde seine Zustimmung und befugt Jobson Italia srl, einen Teil des Auftrags als Subauftrag an eine von Jobson Italia srl gewählte Firma und/oder Gesellschaft zu übertragen.
  5. Kontrolle: Der Kunde ist verpflichtet, den von der Jobson Italia srl ausgeführten Dienst in deren Beisein zu überprüfen und nach allen erforderlichen Prüfungen die Delivery Note zu unterzeichnen, mit der der Dienst als angenommen gilt. Im Falle von Schäden oder Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die Firma unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die festgestellten Probleme und Mängel detailliert zu beschreiben.
  6. Risikoverlagerung: Der Kunde willigt ein, das Risiko für den Verlust oder Schäden seiner zu reparierenden Ausrüstung zu tragen, falls diese zur Reparatur zur Jobson Italia srl und/oder eine andere Werkstatt transportiert werden muss. Der Kunde genehmigt mit sofortiger Wirkung, dass die Firma Jobson Italia srl alle von ihr für die Durchführung des Auftrags nötigen Teile austauschen bzw. hinzufügen darf. Durch Unterzeichnung der unter Punkt 3 erwähnten Delivery Note haftet Jobson Italia srl bei der Ausführung des Dienstes ausschließlich für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hervorgerufene Schäden und Mängel.
  7. Ausführungsmodalitäten: Die Dienstleistungsausführung wird dem Kunden auf zwei verschiedene Weisen angeboten:
  1. Schlüsselfertige” Lösung„: Kostenvoranschlag für die gesamte Dienstleistung, im Preis inbegriffen sind Arbeitslohn, Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft sowie erforderliche Material-/Ersatzteilkosten.
  2. Time and Material Basis”: Abrechnung der Lohnkosten pro Arbeitstag (8 Arbeitsstunden täglich) plus Zuschlag für Überstunden und/oder Nacht- bzw. Feiertagsschicht gemäß italienischer Vorschriften zuzüglich Reisekosten, Kosten für verwendete Materialien/Ersatzteile und Tagegeld für das eingesetzte Fachpersonal.
    Bei beiden Ausführungsmodalitäten werden die Kosten mit dem Kunden vereinbart. Der unterzeichnete Auftrag, in dem die ausgeführten Tätigkeiten aufgeführt werden, ist für den Kunden verbindlich, auch wenn er von seinem firmeninternen Personal bzw. von Personal, das er vertritt, unterzeichnet wurde.
  • Zusätzliche Tätigkeiten: Jede von Jobson Italia srl außerhalb der Vertrags- oder Materialerwerbsvereinbarung geleistete Tätigkeit und Dienstleistung zu Gunsten des Kunden gilt als Zusatzleistung, die extra abgerechnet wird (oder auf „Time and Material Basis“ als zusätzliche Arbeitsstunden gelten).
  • Preise und Zahlungsmodalitäten: Die von der Firma Jobson Italia srl angegebenen Preise sind inkl. aller Gebühren und Abgaben, falls der Dienst auf oder für Schiffe, für Kunden der Europäischen Union geleistet wird, sind Gebühren und Abgaben oder Ähnliches nicht inbegriffen. Die Zahlungen werden durch direkte Überweisung ausgeführt, außer es wurde vertraglich anders vereinbart. Die Zahlungen müssen dem Rechnungsbetrag entsprechen, geringere Zahlungen als gefordert sind nicht zulässig. Etwaige Zahlungseinforderungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Firma Jobson Italia srl verfügt über Rückbehaltungs- und Schutzrecht für die Ausrüstung des Kunden, bis die Zahlung für den geleisteten Dienst nicht erfolgt ist.
  • Zinsen: Sollte die Zahlung außerhalb der in den vorausgehenden Paragraphen bestimmten Fristen erfolgen, so ist der Kunde verpflichtet, der Firma Jobson Italia srl zusätzlich zum fälligen Betrag auch die gesetzlichen Zinsen zu zahlen.
  • Garantie: Die dem Kunden von Jobson Italia srl gewährleistete Garantie hat eine 6-monatige Laufzeit ab Unterzeichnung der Delivery Note, die das Tätigkeitsende und gleichzeitig die Annahme von Seite des Kunden bescheinigt. Der Kunde muss innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten des Schadens, für den die Garantieleistung gefordert wird, Jobson Italia srl davon in Kenntnis zu setzen, damit diese die Art des Schadens feststellen und selbst tätig werden bzw. den Auftrag an ein von ihr gewähltes Unternehmen weitergeben kann. Die Garantie wird nur auf Tätigkeiten gewährt, die von der Jobson Italia srl ausgeführt wurden, und nicht für Schäden und Mängel, die durch von Dritten bzw. direkt vom Kunden erworbene Teile verursacht wurden, für die die jeweilige Händlergarantie gilt.
  • Garantielaufzeit: Die 6-monatige Garantielaufzeit kann nach Vereinbarung beider Seiten je nach gegenständlicher Auftragsmodalität und Art der Tätigkeit verlängert werden.
  • Garantieausschluss: Von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen sind durch nicht erfolgte oder unsachgemäße Wartung der Anlagen hervorgerufene Schäden. In folgenden Fällen wird keine Garantie gewährt:
    1. Nachlässigkeiten oder weitere vom Kunden, seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter unsachgemäß vorgenommene Maßnahmen.
    2. Vom Kunden zur Verfügung gestellte bzw. von ihm hergestellte Materialen, Komponenten oder Pläne sowie zur Ausführung des Dienstes verwendete Teile oder Ausstattung, die nicht ausdrücklich zur Verfügung gestellt wurden bzw. deren Gebrauch nicht mit Jobson Italia srl vereinbart wurde.
    3. Vom Kunden oder seinem Personal unsachgemäß ausgeführte Installationsarbeiten.
    4. AVon Jobson Italia srl nicht befugt vorgenommene Abänderungen oder Maßnahmen Dritter der von ihr ausgeführten Tätigkeiten.
    5. Zur Durchführung der Tätigkeit verwendete Teile oder Ausrüstung, die nicht von Jobson Italia srl verkauft, zur Verfügung gestellt wurden bzw. nicht ausdrücklich mit ihr vereinbart wurden.

    Insbesondere gilt die Garantie weder für durch normalen Verschleiß und Gebrauch des Materials hervorgerufene Schäden und Mängel, noch für fehlerhaften bzw. nicht zulässigen Gebrauch der auftragsgegenständlichen Teile durch den Kunden oder sein Personal.
    Die Garantie kommt nicht zum Tragen, falls unbrauchbares oder besonders anfälliges Material verwendet wurde.

  • Für bei Dritten erworbene Ersatzteile bzw. Teile gilt die jeweilig gewährte Händler- und/oder Herstellergarantie.
  • Haftungsbeschränkung:- Jobson Italia srl übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Eigentum des Kunden, dazu gehören ebenfalls vom Kunden reparierte oder gewartete Teile. Sie übernimmt keinerlei Haftung für indirekte Schäden wie Verdienst- bzw. Gewinnausfall des Kunden durch aufgrund von Reparatur- und/oder Wartungsmaßnahmen unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände oder für weitere indirekte Folgen, egal ob sie direkt oder im weiteren Sinne mit der von Jobson Italia srl geleisteten Tätigkeit in Verbindung stehen oder nicht, außer es handelt sich um Vorsatz. Die Firma Jobson Italia srl übernimmt keinerlei Haftung für bei Vertragsabschluss von ihr nicht absehbare Schäden. Jobson Italia srl übernimmt keinerlei Haftung für durch Tätigkeiten des Kunden oder Dritter hervorgerufene Schäden, auch wenn diese unter Jobson-Assistenz vorgenommen wurden. Jobson Italia srl haftet für direkte Schäden, die durch die Arbeit des eigenen Personals bzw. durch die Arbeit Dritter hervorgerufen wurden, sofern diese unter strikter Anleitung von Jobson-Personal agierten. Jobson Italia srl übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die nach Ablauf der 6 Monate nach Auftragserfüllung (Unterzeichnung der Delivery Note) geltend gemacht werden. Auf jeden Fall kann die Haftung der Firma Jobson Italia srl nicht mehr als 1/3 des vertraglich festgelegten Preises betragen.
    15bis.

    Versicherung

    1. Jobson Italia srl hat mit der Versicherung “UnipolSai Assicurazioni” die Haftpflichtversicherung für Industrie- und Bauunternehmen Nr. 1/39364/60/124963189 abgeschlossen, um die Risken für folgende ausdrücklich, aber nicht einschränkend erwähnten Tätigkeiten zu decken:
      Reparatur und Wiederherstellung von Schiffsmotoren, Heizern, Kühlern, Wärmeaustauschern und weiteren sich an Bord von Schiffen befindlichen Geräten, Elektroreparaturen, Tischlerarbeiten, Schlosserarbeiten, etc., sowie für das Liefern von Original-Ersatzteilen und/oder wiederhergestellten Ersatzteilen einschließlich aller der mit der Dienstleistung einhergehenden Zusatztätigkeiten.
      Die Versicherungsleistung geht bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen pro Schadensfall für direkte Schäden Dritter und bis 10 Millionen pro Schadensfall für die Arbeitnehmer ( pro Person bis zu 3 Million);
    2. Ebenso wird die Garantie für Schäden geleistet, die nach vollendeter Dienstleistung infolge mangelhafter Ausführung auftreten, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million pro Jahr.
    3. Daher kann Jobson Italia srl nur zu Schadenersatzleistungen im Rahmen der Versicherungsabdeckung aufgefordert werden. Sie kann nicht zu Schadenersatzleistungen aufgefordert werden, die die von der Versicherungspolice gedeckten Beträge übersteigen und/oder sich von diesen unterscheiden.
  • Verlängerung: Im Falle von Verzögerungen bei der Vertragsausführung aufgrund von Versäumnis des Kunden oder weiteren ihm zuzuschreibenden Ursachen wird der Firma Jobson Italia srl je nach Umständen eine Verlängerung für die Ausführung der vertragsgegenständlichen Dienste zugestanden.
  • Ersatzteilverkauf: Der Verkauf von Ersatzteilen oder Teilen erfolgt in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Vertragsrücktritt: Sollte eine der beiden Parteien ihre Vertragsverpflichtungen nicht erfüllen oder sich die Nichterfüllung mehr als 10 Tage nach Zustellung der Einschreibens der erfüllenden Partei, in dem die Nichterfüllung festgestellt und die Erfüllung gefordert wird, hinziehen, so kann die erfüllende Partei unverzüglich vom unterzeichneten Vertrag zurücktreten, auch dies muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Sollte eine der beiden Parteien in ein gerichtliches Verfahren verwickelt sein oder sich in Liquidation befinden, so kann die andere Partei mit sofortiger Wirkung vom unterzeichneten Vertrag zurücktreten.
  • Höhere Gewalt und Zufall: Beide Parteien können im Falle von Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die durch höhere Gewalt oder Zufall verursacht wurden, nicht belangt werden. Unter höherer Gewalt versteht man Brandfall, Requisition, Embargo, Waffenaufstand, Ausfall von Transportmitteln, Restriktionen des Energieverbrauchs, Demonstrationen von Berufsgenossenschaften, sowie allgemein jeden Umstand, der außerhalb der Kontrolle der beiden Parteien liegt. Hält der Zustand der höheren Gewalt länger als drei Monate an, so haben beide Parteien das Recht zum Vertragsrücktritt, was schriftlich mitgeteilt werden muss und zu keiner weiteren Haftungen führt.
  • Datenschutz: Die vom Kunden angegeben Personenangaben werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Die Behandlung dieser Daten unterliegt angemessenen Abläufen, um deren Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten zu können. Die Datenverarbeitung erfolgt zu geschäftlichen Zwecken im Rahmen des und zur Ausführung des vorliegenden Vertrags. Die Personenangaben können zur Durchführung der oben genannten Zwecke an Dritte in Italien oder im Ausland weitergeleitet werden. Der Betroffene hat das Recht a) eine etwaige Verarbeitung ihn betreffender Personenangaben bestätigt zu bekommen; b) Das Löschen, die Änderung, die Aktualisierung und/oder die Vervollständigung dieser Daten zu erwirken; c) Die Verarbeitung der Personenangaben zu Handelszwecken und das Zusenden von Werbematerial abzulehnen.
  • Anzuwendendes Recht und Zuständiger Gerichtshof: Alle anhand der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen Italienischem Recht. Bei allen Streitfragen, zu denen es zwischen den beiden Vertragsparteien hinsichtlich der Gültigkeit, Interpretation und Ausführung der vorliegenden allgemeinen Geschäftbedingungen und darauf basierender oder damit einhergehender Vertragsabschlüsse kommt, ist La Spezia der einzig zuständige Gerichtshof. Gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erkläre ich hiermit, die allgemeinen Geschäftbedingungen auf der Website der Jobson Italia srl zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre des weiteren, folgende Klauseln schriftlich anzuerkennen: 4 (Subauftrag); 6 (Risikoverlagerung); 11 (Garantie); 12 (Garantielaufzeit); 13(Garantieausschluss); 15 (Haftungsbeschränkung); 15bis (Versicherung); 18 (Vertragsrücktritt), 21( Anzuwendendes Recht und Zuständiger Gerichtshof).